Steuerrecht

VwGH: Umsatzsteuer bei Gutachten über die waffenrechtliche Verlässlichkeit

Nikolaus Zorn

Honorare für die waffenrechtlich vorgeschriebenen psychologischen Verlässlichkeitsprüfungen und darüber erstellten Gutachten sind nicht als Umsätze aus "Heilbehandlung" iSd § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit. - VwGH 12. 6. 2019, Ra 2018/13/0055.

Eine Psychotherapeutin führt eine klinisch-psychologische und psychotherapeutische Praxis. An Bewerbern um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass führte sie im Rahmen ihrer Praxis Verlässlichkeitsprüfungen durch und stellte darüber Gutachten aus, wobei sie das Honorar als umsatzsteuerbefreit behandelte (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994). Im Zuge einer Prüfung meinte das Finanzamt, die Befreiung stehe nicht zu, weil solche Begutachtungen nicht der Behandlung der betreffenden Personen dienten.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/511

25.09.2019
Heft 9/2019
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.