Steuerrecht

VwGH: Veranlagung der Zusatzeinkünfte eines Arbeitnehmers

Nikolaus Zorn

Der städtische Angestellte erzielte Zusatzeinkünfte für seine Leistungen gegenüber privaten Unternehmen. Ist eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, müssen diese Einkünfte unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeber bekannt waren und deshalb allenfalls lohnsteuerpflichtig gewesen wären, im Einkommensteuerbescheid erfasst werden. - VwGH 13. 10. 2020, Ra 2019/15/0134.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/668

18.12.2020
Heft 12/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.