Judikatur / VwGH / Börserecht

VwGH: Vorrang der Geheimhaltungspflicht nach ÜbG gegenüber Ad-hoc-Meldepflicht nach BörseG

Bearbeiter: Mag. Rainer Wolfbauer

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/38

18.02.2015
Heft 2/2015