Steuerrecht

VwGH: Vorsteuerabzug beim Arzt mit Hausapotheke

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Für Zwecke des Vorsteuerabzugs müssen gemischt genutzte Räume des Arztgebäudes nach einem im Einzelfall sachgerechten Schlüssel den unecht steuerbefreiten ärztlichen Umsätzen und den umsatzsteuerpflichtigen Apothekenumsätzen zugeordnet werden. - VwGH 31. 1. 2018, Ra 2016/15/0001.

Ein praktischer Arzt mit der Befugnis zum Betrieb einer Hausapotheke errichtete ein Gebäude, das im Erdgeschoß Ordination sowie Apotheke und im Obergeschoß insb "Arzt-Dienstzimmer" umfasste.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/203

24.04.2018
Heft 4/2018