Im Erk 4. 9. 2019, Ro 2017/13/0009, Ro 2017/13/0010, hat sich der VwGH mit Gruppenmitgliedern im Konkurs beschäftigt. Der VwGH gehe von der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Liquidationsbesteuerung nach § 19 KStG auch im Fall der Auflösung einer Kapitalgesellschaft im Rahmen eines Konkursverfahrens aus. Im VwGH-Verfahren strittig sei die Interpretation des Begriffes des Abwicklungs-Endvermögens gewesen, der nach § 19 Abs 4 KStG auf "das zur Verteilung kommende Vermögen" abstelle. Im Ergebnis stellte sich der VwGH gegen die Auffassung des BFG und ging von einer ungekürzten Erfassung der Verbindlichkeiten im Abwicklungs-Endvermögen aus. Das Erkenntnis setzte sich weiters mit der Frage auseinander, ob die Konkurseröffnung bzw die Liquidationsbesteuerung nach § 19 KStG eines Gruppenmitgliedes die Gruppenbesteuerung beendet.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.