Steuerrecht

VwGH zum nicht im Inland ansässigen Kleinunternehmer

Nikolaus Zorn

Bis zum 31. 12. 2024 wird die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nur in Anspruch nehmen können, wer die Leitung seines gesamten Unternehmens im Inland hat. - VwGH 7. 5. 2021, Ra 2020/15/0115.

Eine in Italien ansässige Hausfrau (im Folgenden Vermieterin) ist Eigentümerin einer Wohnung in Österreich, die sie im Streitjahr 2017 vermietete. Hinsichtlich Umsatzsteuer machte sie die Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 geltend.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/413

23.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.