Steuerrecht

VwGH zur Änderung der Gesellschafterstruktur beim Mantelkauf

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Der Mantelkauftatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 hat ua die Änderung der Gesellschafterstruktur zur Voraussetzung. Dabei ist ausschließlich auf die unmittelbaren Beteiligungen abzustellen und kein "Durchgriff" durch beteiligungshaltende Kapitalgesellschaften vorzunehmen. - VwGH 13. 9. 2017, Ro 2015/13/0007.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/582

29.11.2017
Heft 11/2017