Steuerrecht

VwGH zur Einkünftezurechnung beim Aktienkauf durch Cum-/Ex-Geschäft

Nikolaus Zorn

Dividenden sind einkommensteuerlich jener Person zuzurechnen, die im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer der jeweiligen Aktie ist. Der an einem nachfolgenden Tag erfolgende Verkauf der Aktien (vor Dividendenauszahlung) kann daran nichts ändern. - VwGH 28. 6. 2022, Ro 2022/13/0002.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/471

18.08.2022
Heft 8/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.