Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

VwGH zur Kammerumlage 1 bei umsatzsteuerlichen Organschaften. Jede einzelne Gesellschaft des Organkreises ist isoliert zu betrachten (Kuderer, SWK 15/2024, S. 799)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Der VwGH habe sich in seinem Erk v 20. 2. 2024, Ro 2022/15/0008, erstmals zur Kammerumlage 1 bei umsatzsteuerlichen Organschaften geäußert. Demnach sei die Organschaft diesbezüglich nicht als ein einheitliches Unternehmen anzusehen, sondern die einzelnen Gesellschaften des Organkreises seien isoliert zu betrachten. Sei die Kammerumlage 1 bis dato nicht im Sinne der vom VwGH vertretenen Rechtsansicht berechnet worden, so könnte sich hinsichtlich der vergangenen, nicht bereits verjährten Jahre Korrekturbedarf ergeben, was im Einzelfall zu prüfen sei.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/460

10.09.2024
Heft 17/2024