Steuerrecht

VwGH zur Steuerfreiheit von Tagesgeldern nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG

Nikolaus Zorn

Die Steuerfreiheit von Reisekostenersätzen nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG hat zur Voraussetzung, dass der Arbeitgeber bei der Abrechnung der Reise und bei der Lohnsteuerberechnung die Ermittlung und Überprüfung der Daten jeder einzelnen Dienstreise vornimmt. Werden hingegen aus nicht verrechnungspflichtigen Pauschalien erst nachträglich Reisekostenersätze herausgerechnet, sind sie nicht nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG steuerfrei. - VwGH 11. 1. 2021, Ra 2019/15/0163.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/184

19.03.2021
Heft 3/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.