Steuerrecht

VwGH zur Vererblichkeit des Verlustvortrags

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Jedenfalls dann, wenn der Erbe nicht auch der Betriebsnachfolger ist, kann er die Verluste des Erblassers nicht geltend machen. Aus § 19 BAO kann nicht abgeleitet werden, ob eine materielle steuerrechtliche Position auf den Rechtsnachfolger übergeht; solches muss im materiellen Steuerrecht geregelt sein (Hinweis auf Hohenwarter-Mayr, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, in Holoubek/Lang, Die allgemeinen Bestimmungen der BAO, 355 ff). - VwGH 15. 9. 2016, Ra 2015/15/0003.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/573

17.11.2016
Heft 11/2016