Literaturübersicht / Familienrecht

Walch, Anm zu EvBl 2017/78.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 6 Ob 170/16t = Zak 2017/75, 50: Auch wenn bei gemeinsamer Obsorge dem hauptsächlich betreuenden Elternteil gem § 162 Abs 2 ABGB das Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen, alleine zukommt, stellt der Umzug mit dem Kind ins Ausland ohne rechtzeitige Verständigung des anderen Elternteils grundsätzlich eine Kindesentführung iSd HKÜ dar.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/377

27.06.2017
Heft 11/2017