Rezensionen

Walter Dohr, Hans Pollirer, Ernst Weiss und Rainer Knyrim, Datenschutzgesetz, 2. Auflage, 21. Ergänzungslieferung. Verlag Manz. Wien 2017. 254 Seiten.

Bearbeiter: Dietmar Jahnel

Im DSG-Teil des Kommentars wird mit der 21. Ergänzungslieferung die Aufhebung von § 28 Abs 2 DSG 2000 (Widerspruchsrecht ohne Begründung) durch den VfGH mit Wirkung vom 1. 1. 2017 berücksichtigt. Bemerkenswert ist darüber hinaus ein neuer Zusatz zur Anmerkung 8 zu § 26 DSG, der darauf hinweist, dass nach Auffassung der DSB der Nachweis der Identität des Auskunftswerbers auch durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur iSd § 4 Abs 1 SignaturV gezeichnetes Auskunftsbegehren per E-Mail erbracht werden kann. Aus welchem konkreten Bescheid diese Ansicht der DSB hervorgeht, wird allerdings nicht angegeben.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
jusIT 2017/71

23.08.2017
Heft 4/2017