Thema

Wartung und Instandhaltung sowie Erhaltung im MRG und WGG

Mag. Walter Rosifka

Zugleich eine Besprechung der E OGH 18. 3. 2021, 5 Ob 161/20t = Zak 2021/350

In WGG-Mietverhältnissen und Bestandverträgen, welche dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen, sind die gesetzlichen Wartungs- und Instandhaltungspflichten der Bestandnehmer ident geregelt.1 Hingegen unterscheiden sich die in diesen beiden Gesetzen bestimmten speziellen Pflichten des Vermieters zur Erhaltung seit der WGG-Nov 20162 erheblich.3

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/28

02.09.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Walter Rosifka

Mag. Walter Rosifka, Leiter des Teams Wohnen und Wohnrechtsexperte der AK Wien, Mitglied der Arbeitsgruppe Wohnrecht im BMJ.