IT-Recht

Webshop-Gestaltung nach der Geoblocking-VO

Dr. Thomas Rainer Schmitt

Ab 3. 12. 2018 verbietet die Geoblocking-VO1 Beschränkungen des Zugangs zu Websites und bestimmte Formen der Diskriminierung gegenüber Endnutzern im B2C- und B2B-Bereich. Webshop-Betreiber sollten daher prüfen, ob ihr Angebot an Waren bzw Dienstleistungen den neuen Regeln entspricht. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick mit Beispielen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2018/76

21.12.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.