Ob das die Anfechtung wegen laesio enormis rechtfertigende Wertmissverhältnis vorliegt, hängt nach der neueren Rsp (4 Ob 159/01p und 1 Ob 67/03i) im Fall einer Option nicht von den Verhältnissen im Einräumungs-, sondern vom Ausübungszeitpunkt ab. Der Autor kritisiert diese Judikatur mit zahlreichen Gegenargumenten.
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