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Wenger, Rolle der "betrieblichen Rechtfertigung" bei der verdeckten Einlagenrückgewähr? RWZ 2018, 231

Bearbeiter: Werner Leber

Betriebliche Gründe können dazu führen, dass ein an sich vermögensmäßig für die Gesellschaft nachteiliges Rechtsgeschäft mit dem Gesellschafter nicht zu einer verdeckten Einlagenrückgewähr führt ("betriebliche Rechtfertigung"). Umstritten ist, ob auch ein wertmäßig äquivalentes Geschäft mit dem Gesellschafter gegen den Grundsatz der Kapitalerhaltung verstoßen kann, wenn das Geschäft an sich nicht betrieblich begründet ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/233

12.11.2018
Heft 5/2018