Steuerrecht

Werbungskosten nach der Emeritierung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Forschen und/oder lehren Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach ihrer Emeritierung weiter, so sind die daraus erwachsenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Mit der Emeritierung endet eine klagbare Leistungspflicht und wird durch ein Forschen/Lehren nach Kräften ersetzt. Der finale Zusammenhang der Aufwendungen aus Forschung/Lehre mit den Bezügen nach der Emeritierung bleibt so gewahrt.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/330

15.05.2007
Heft 5/2007
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.