Artikelrundschau / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Wie erfolgt die automationsunterstützte Zinsenberechnung laut BAO im Computerzeitalter? (Groschedl, BFGjournal 11/2017, S. 418)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

In einem Beschwerdeverfahren gegen einen Aussetzungszinsenbescheid wurde von einem Bf vorgebracht, dass bei der Festsetzung und Berechnung der bescheidmäßig festgesetzten Aussetzungszinsen der Tagesszinssatz nur auf vier Kommastellen dargestellt und berechnet werde und dafür keine gesetzliche Grundlage existiere. Es sei daher zu klären gewesen, wie die Aussetzungs-, Anspruchs-, Stundungs- oder Beschwerdezinsen automationsunterstützt tatsächlich berechnet werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/25

24.01.2018
Heft 1-2/2018