Arbeitsrecht

Wiedereinstellungsvereinbarung nach fristwidriger Kündigung

( ABGB § 1162b, AngG § 23, AlVG § 9 ) Auch im Falle einer Wiedereinstellungsvereinbarung nach einer fristwidrigen Arbeitgeber-Kündigung gebühren dem Arbeitnehmer, der in der Folge von einer Karenzierung ausgehend das Dienstverhältnis selbst „aufkündigt“ und von der Wiedereinstellungszusage nicht Gebrauch macht, Kündigungsentschädigung und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Abfertigung.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 5026/11/1999

07.05.1999
Heft 5026/1999