Mit Worten wie "Touristen im Gemeindebau" wurde prompt medial aufgegriffen, dass günstige, städtische Wohnungen über Airbnb zu finden waren. Die Stadt Wien ging in der Folge - erfolgreich - gegen Airbnb als Plattformanbieter vor. Das entsprechende Urteil des OGH enthält wichtige zivil- und wettbewerbsrechtliche Aussagen - gerade auch für Plattformanbieter.
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Artikel-Nr.
jusIT 2023/24
04.05.2023
Heft 2/2023
Autor/in
Foto: Wolf Theiss
Mag. Stefan Horn, LL.M ist Rechtsanwalt bei Wolf Theiss, auf Immobilienwirtschaftsrecht spezialisiert und verfügt über mehrjährige Erfahrung bei der Beratung der Hotel- und Freizeitbranche.
Zuvor war er Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, lehrt derzeit an der Sigmund Freud Universität und hält regelmäßig Vorträge in seinen Fachbereichen sowie auf internationalen Tagungen.
Foto: interfoto
Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.