Mit Ende September 2023 treten sämtliche Sonderregelungen für Kurzarbeit, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffen wurden (insbesondere die Möglichkeit der abweichenden Beihilfenhöhe), außer Kraft (siehe ARD 6855/2/2023). Bei dem danach geltenden Kurzarbeitsmodell orientiert sich die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für die ausgefallene Arbeitszeit - wie vor der Corona-Pandemie - wieder am anteiligen Arbeitslosengeld. Die Wirtschaftskammer bietet unter https://www.wko.at/service/kurzarbeit.html eine Kurzübersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Kurzarbeit mit 1. 10. 2023, Links auf die erforderlichen Dokumente (ua Sozialpartnervereinbarung) und ein ausführliches Fragen-Antworten-Protokoll.
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