Steuerrecht

Wohnraumbewertung verfassungswidrig - eine Nachlese zu den BAWAG-Penthäusern

Werner Doralt

Vor zwanzig Jahren wurde die Sachbezugsbewertung von Wohnräumen geändert, zeitgleich mit der Errichtung der BAWAG-Penthäuser für den Generaldirektor der BAWAG und den Präsidenten des Gewerkschaftsbundes. Seit damals galt auch für Luxuswohnungen der pauschale Quadratmeterpreis; der Vorbehalt, nach dem bei erheblich höherem Marktwert dieser anzuwenden ist, wurde damals gestrichen. - Seit damals wurden Penthäuser und andere Luxuswohnungen selbst im 1. Wiener Gemeindebezirk wie Substandardwohnungen bewertet.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/687

17.11.2008
Heft 11/2008
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.