Eine Besprechung von 3 Ob 9/23d = Zak 2024/57, 351
Im Urteil 3 Ob 9/23d entschied der OGH, dass Eltern grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des finanziellen Aufwands für ihr Kind haben, wenn dieses aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers empfangen bzw geboren wurde. Damit gab der OGH die jahrelange Unterscheidung zwischen "wrongful conception" (Geburt eines Kindes - ohne Behinderungen - aufgrund misslungener Verhütung) und "wrongful birth" (Geburt eines Kindes mit Behinderungen aufgrund eines unterlassenen Schwangerschaftsabbruchs) auf.
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Artikel-Nr.
Zak 2024/113
04.03.2024
Heft 4/2024
Autor/in

Foto: Monitoringausschuss
Mag. Silvia Oechsner ist seit 2018 stellv Mitglied des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie bringt dort juristische Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen ein. Bis 2015 arbeitete sie beim Land OÖ und war dort stellv Leiterin der Rechtsabteilung der Oö Gesundheits- und Spitals-AG. Seit ihrer Geburt hat sie eine infantile Cerebralparese.

Foto: privat
Mag. Dr. Stefanie Lagger-Zach ist Juristin im Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie ist Vortragende an der Universität Graz und Autorin von Fachartikeln sowie -büchern. Ihre Schwerpunkte liegen im Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht sowie im Zivilrecht, insb im Erwachsenenschutzrecht.