Aktuelles / Bankrecht

Zahlungsverzugsgesetz endlich kundgemacht

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Mit BGBl I 2013/50, ausgegeben am 20. 3. 2013, ist nunmehr (leicht verspätet) das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) kundgemacht worden. Es regelt Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden im ABGB/UGB neu (insb Umwandlung der Geldschuld in eine Bringschuld mit Wahlrecht des Schuldners zwischen der Erfüllung mit Bar- oder Buchgeld). Durch das ZVG wurde die Zahlungsverzugs RL 2011/7/EU im nationalen Recht umsetzt. Die Neuerungen sind im Wesentlichen am 16. 3. 2013 in Kraft getreten (letzter Tag der Umsetzungsfrist der RL).

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/83

24.05.2013
Heft 3/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.