Thema

Zak-Grafik: Rechtsmittelbeschränkungen

Mag. Wolfgang Kolmasch

Nach sprichwörtlicher Weisheit besagt ein Bild mehr als tausend Worte (was in etwa der halben üblichen Zak-Artikellänge entsprechen würde). In diesem Sinn versucht der Beitrag, die etwas komplexeren Regelungen der §§ 501 und 502 ZPO sowie der §§ 45, 62 ff AußStrG über die Rechtsmittelbeschränkungen in zwei Grafiken übersichtlich darzustellen. Die Grafiken geben die seit 1. 7. 2009 geltende Rechtslage wieder (BudgetbegleitG 2009; siehe dazu Zak 2009/241, 152 sowie G. Kodek, Änderungen im Rechtsmittelverfahren durch die ZVN 2009 und das Budgetbegleitgesetz 2009 - ein Überblick, Zak 2009/380, 249).

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Artikel-Nr.
Zak 2010/9

19.01.2010
Heft 1/2010