Mag. Wolfgang Kolmasch
Stand: November 2017
Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze von Hartl (zur Fassung 2017 siehe Zak 2017/117, 71) an Aussagekraft. Hier steht bei der Bemessung ein Vergleich mit Schmerzengeldzusprüchen aus der Vergangenheit im Mittelpunkt. Die beiden folgenden Tabellen bieten eine ausführliche Übersicht über Zusprüche aus der jüngeren OGH-Judikatur. Eine dritte Tabelle stellt aktuelle Entscheidungen zur Höhe der Verunstaltungsentschädigung dar. Nachdem der OGH die Schmerzengeldbeträge seit 2000 deutlich erhöht hat, dürfte er die angehobenen Beträge nun bis auf weiteres als Referenzwerte ansehen.
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