Rechtsprechung / Sozialversicherungsrecht

Zeitausgleichstage für Nachtdienste und Feiertage sind keine Schwerarbeitszeiten

Bearbeiterin: Bettina Sabara

§

SchwerarbeitsV: § 1 Abs 1 Z 4, § 4

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Artikel-Nr.
ARD 6745/16/2021

22.04.2021
Heft 6745/2021