Arbeitsrecht

Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Dr. Andreas Gerhartl

Zielvereinbarungen spielen im Arbeitsrecht häufig iZm der Festlegung von Entgeltkomponenten eine Rolle. So wird dabei typischerweise vereinbart, dass der Arbeitnehmer nur im Falle der Zielerreichung eine - idR als Prämie oder Bonus bezeichnete - Leistung (in bestimmter Höhe) erhält. Das Ziel wird dabei mittelbar oder unmittelbar mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verknüpft (zB Umsatz, Gewinn, Bewältigung einer bestimmten Arbeitsmenge). Der folgende Beitrag geht auf einschlägige Probleme ein, die dabei auftreten.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/567

29.11.2017
Heft 11/2017
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.