Analysiert werden der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, dessen Verwirklichung in der EuInsVO 2015, etwa bei der automatischen Anerkennung von Eröffnungsentscheidungen oder Sicherungsmaßnahmen, sowie die neuen Herausforderungen, die sich bei der Anwendung dieses Grundsatzes in bestimmten Bereichen, etwa iZm grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzverfahren, stellen.
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