Thema

Zivilrechtliches zur Abschaffung des Pflegeregresses

Mag.a Katrin Wetsch

Der Bundesverfassungsgesetzgeber hat jüngst die "Abschaffung des Pflegeregresses" beschlossen: Gem § 330a ASVG iVm § 707a Abs 2 ASVG ist es den Ländern ab 1. 1. 2018 untersagt, auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmern/Geschenknehmerinnen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten zuzugreifen. Diese Neuregelungen werfen - aufgrund des Fehlens von Übergangsbestimmungen - zahlreiche rechtliche Fragen auf. Mit einigen dieser Fragen soll sich der vorliegende Beitrag näher beschäftigen.1

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Artikel-Nr.
Zak 2017/632

24.10.2017
Heft 19/2017
Autor/in
Katrin Wetsch
Mag.a Katrin Wetsch ist Universitätsassistentin am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialrecht und im Wissensnetzwerk Recht Wirtschaft und Arbeitswelt an der Universität Salzburg.
Publikation: Wetsch, Pflegeregress: Das Dilemma des Kostenersatzrechts bei Heimunterbringung, ÖZPR 2017/72, 120-124.