Steuerrecht

Zollrechtlicher Ausführerbegriff und umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber / StB Dr. Peter Pichler

Bei der Ausfuhr von Waren ist aus zollrechtlicher Sicht die Bestimmung des Ausführers und die korrekte Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung von zentraler Bedeutung. Der Ausführerbegriff wurde mit BMF-Erlass vom 5. 6. 2019 stärker auf die Anforderungen der Praxis zugeschnitten, indem der Ausführer anhand eines Fallprüfungsschemas zielgerichtet bestimmt werden kann. Der vorliegende Beitrag skizziert zunächst die zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen des Ausführerbegriffs und der Ausfuhrlieferung sowie die Inhalte des BMF-Erlasses. Das Fallprüfungsschema zur Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers soll zudem anhand eines Beispiels zu Reihengeschäften näher erläutert werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/564

18.10.2019
Heft 10/2019
Autor/in
Thomas Bieber

Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und seit Februar 2022 Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist im dort gegründeten Forschungsinstitut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (ZAW Linz) leitend tätig und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Zoll- und Umsatzsteuerrechts sowie des besonderen Verbrauchsteuerrechts.

Peter Pichler

StB Dr. Peter Pichler ist Partner einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei mit Schwerpunktsetzungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts, Zollrechts und besonderen Verbrauchsteuerrechts.