Thema

Zu Sinn und Unsinn der Verbraucherschlichtung am Beispiel Telekom

Dr. Philipp Lust, LL.M.

Aufgrund aktueller EU-Vorschriften wird mit 2016 eine dauerhafte Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte eingerichtet. Inhaltlich ist sie mit der weiterhin gesonderten Streitschlichtung bspw im Bereich der Telekommunikation verwandt. Insoweit hilft der Blick auf die langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich, um Probleme zu vermeiden. Entsprechend wird die bisherige Telekom-Entscheidungspraxis im vorliegenden Beitrag formal gegliedert und übersichtlich dargestellt. Im Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG, BGBl I 2015/105) wurde diesen Erfahrungen kaum Rechnung getragen. Umso mehr sind sie bei den nun auszuarbeitenden Verfahrensregeln zu berücksichtigen.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/588

22.09.2015
Heft 17/2015
Autor/in
Philipp Lust

Dr. Philipp Lust, LL.M. (Brügge), arbeitet im Bundesministerium für Finanzen und war davor am Institut für Staatsrecht der Universität Wien tätig.
Neben zahlreichen Publikationen zu staatlicher Marktregulierung ist er Autor des Buchs Telekommunikationsrecht im Überblick2 (2015). Für weitere Informationen zum Thema Regulierung in der Telekommunikation siehe www.lust.wien/recht.