Aufgrund aktueller EU-Vorschriften wird mit 2016 eine dauerhafte Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte eingerichtet. Inhaltlich ist sie mit der weiterhin gesonderten Streitschlichtung bspw im Bereich der Telekommunikation verwandt. Insoweit hilft der Blick auf die langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich, um Probleme zu vermeiden. Entsprechend wird die bisherige Telekom-Entscheidungspraxis im vorliegenden Beitrag formal gegliedert und übersichtlich dargestellt. Im Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG, BGBl I 2015/105) wurde diesen Erfahrungen kaum Rechnung getragen. Umso mehr sind sie bei den nun auszuarbeitenden Verfahrensregeln zu berücksichtigen.
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