Wirtschaftsrecht

Zulassung einer Due Diligence bei der AG und GmbH

Dr. Zurab Simonishvili / Mag. Julia Wasserburger

Dieser Beitrag behandelt aktien- und GmbH-rechtliche Voraussetzungen für die Zulassung einer Due Diligence. Dabei werden die Sonderfragen, die auf die Konzernkonstellationen zurückgehen, gesondert untersucht. Zum Schluss werden die Rechtsfolgen dargestellt, die aus der Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen resultieren können.

Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welches Organ einer AG bzw einer GmbH unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang einem Kaufinteressenten vertrauliche Informationen über die Zielgesellschaft im Rahmen einer Due Diligence weitergeben kann. Dabei wird zunächst auf die aktienrechtlichen Fragen und im weiteren Schritt auf die GmbH-rechtlichen Fragen eingegangen. Auch die Rechtsfragen betreffend die Weitergabe der vertraulichen Informationen einer Konzern-Untergesellschaft werden gesondert behandelt. Abschließend werden die Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Informationsweitergabe erläutert.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/575

20.12.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Zurab Simonishvili

Dr. Zurab Simonishvili ist Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Zuvor arbeitete er als Universitätsassistent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Uni Graz. Sein Tätigkeits-schwerpunkt liegt insbesondere im Gesellschaftsrecht.

Publikationen (Auswahl):
Entlastungsbeschlüsse im Aktien- und GmbH-Recht (2016); Kommentierung der §§ 113, 133 und 140 in Zib/Dellinger, GroßKomm UGB II (2017) (mit Johannes Zollner) sowie Beiträge in Fachzeitschriften zum Gesellschafts-, Stiftungs- und Kapitalmarktrecht.

Julia Wasserburger

Mag. Julia Wasserburger, LL.M., LL.M. (SCU) ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien tätig und spezialisiert auf Corporate/M&A. Zusätzlich hat sie große Erfahrung in der gesellschaftsrechtlichen Prozessführung/Schiedsgerichtsbarkeit.