Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2019 - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

BGBl II 2019/2, ausgegeben am 2. 1. 2019

Verordnung der BMASGK für die Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2019

Mit BGBl I 2018/94, ARD 6631/14/2019, wurde in § 13 Abs 4 AuslBG der BMASGK ermächtigt, per Verordnung Berufe im hochqualifizierten Bereich (tertiäre Ausbildung) festzulegen, in denen Ausländer als besonders Hochqualifizierte gemäß § 12 AuslBG bevorzugt zugelassen werden können. Für diese Berufe bzw Ausbildungen wird die erforderliche Mindestpunkteanzahl um fünf Punkte (von 70 auf 65) herabgesetzt, um die Zulassung gut qualifizierter Schlüsselkräfte in besonders nachgefragten Berufen zu erleichtern und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.

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Artikel-Nr.
ARD 6631/15/2019

10.01.2019
Heft 6631/2019