Die EU-Taxonomie-Verordnung stelle ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Als Transparenzinstrument verpflichte sie zudem Unternehmen zur Offenlegung bestimmter Kennzahlen. Ihr übergeordnetes Ziel bestehe darin, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Tätigkeiten zu lenken. Obwohl die Umsetzungsphase bereits begonnen habe, fehle es an systematischen Erkenntnissen, die über eine Analyse der von den Unternehmen zu berichtenden Kennzahlen hinausgehen. Vor diesem Hintergrund werden im Beitrag Erfahrungen und Standpunkte zu Konzeption und Implementierung der EU-Taxonomie vorgestellt, die aus Interviews mit Vertreter:innen von vier Stakeholdergruppen gewonnen wurden.
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