Wirtschaftsrecht

Zum Mangelbegriff des neuen VGG

Mag. Uwe Neumayr

Am 1. 1. 2022 tritt das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG)1 in Kraft, mit dem der Gesetzgeber die Vorgaben der Warenkauf-RL (WKRL)2 und der Digitale-Inhalte-RL (DIRL)3 umsetzt. Das Kernstück dieser Umsetzung bildet das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Im Folgenden wird der Mangelbegriff des VGG, der nunmehr auch verstärkt auf objektive Kriterien abstellt, einer genaueren Betrachtung unterzogen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/654

16.12.2021
Heft 12/2021
Autor/in
Uwe Neumayr

Mag. Uwe Neumayr ist Universitätsassistent am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg.