IT-Recht

Zum "StRÄG 2015" und den Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts

Univ.-Ass. Mag. iur. Diana Maria Carina Bernreiter

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die in der Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts, welche nach dem Beschluss des Nationalrates vom 7. 7. 2015 mit 1. 1. 2016 in Kraft treten werden. Wesentliche Neuerungen bringen neben der Anhebung der Wertgrenzen und der Harmonisierung der Strafdrohungen vor allem die Neufassung des § 118a StGB sowie die Einführung neuer Tatbestände (§ 107c StGB, § 241h StGB), Qualifikationen (§ 126a Abs 3 und 4 StGB, § 126b Abs 3 und 4 StGB, § 147 Abs 1 Z 1 StGB), Privilegierungen (§ 166 StGB), Legaldefinitionen (§ 70 StGB, § 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 74 Abs 1 Z 11 StGB) und eines neuen Erschwerungsgrundes (§ 33 Abs 1 Z 8 StGB).

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Artikel-Nr.
jusIT 2015/52

21.08.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Diana Maria Carina Bernreiter
Mag. iur. Diana Maria Carina Bernreiter ist Universitätsassistentin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Karl-Franzens-Universität Graz. Publikationen: "nulla poena sine culpa" – Tat- oder Täterschuld? Zum Schuldbegriff des StGB und der Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit im Rahmen der Strafbemessung (Jan Sramek Verlag, Wien 2015). Bilanzdelikte: Wie weit reichen die neuen Strafbestimmungen? ecolex 2015, 1054