Datenschutz & E-Government

Zur Antragstellung auf (nachträgliche) Anonymisierung und zur Anonymisierungsmethodik bei Entscheidungen des OGH

Mag. Michael Cepic, BSc

Überlegungen anlässlich OGH 2. 2. 2021, 6 Ob 177/20b

Die Veröffentlichung höchstgerichtlicher Entscheidungen ist für das Funktionieren des Rechtsstaats essenziell. Gleichzeitig muss dabei aber auch die Privatsphäre der Parteien beachtet werden. Dies soll durch die Anonymisierung des Personenbezugs erfolgen. Ob darauf ein Anspruch besteht und wie es sich mit der Anonymisierungsreichweite verhält, soll in diesem Beitrag untersucht werden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/61

20.08.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Michael Cepic

Michael Cepic ist Rechtsanwaltsanwärter bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte und insb in den Bereichen Datenschutzrecht, Life Sciences und Streitiges Verfahren tätig.