Steuerrecht

Zur Aufrechnungsbefugnis des Finanzamtes während des Abschöpfungsverfahrens

RA Univ.-Doz. Dr. Herbert Fink

§ 206 Abs 3 KO sieht für das Abschöpfungsverfahren eine spezielle Aufrechnungsbeschränkung vor, die nach ihrem Wortlaut nur den Arbeitgeber und sonstige Schuldner laufender Bezüge erfasst. Es stellt sich daher die Frage, ob andere Konkursgläubiger während des Abschöpfungsverfahrens gegen neu entstehende Forderungen des Schuldners aufrechnen können. Hauptanwendungsfall ist die Aufrechnung des Finanzamtes gegen Rückerstattungsansprüche des Schuldners.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/131

27.02.2009
Heft 3a/2009
Autor/in
Herbert Fink

Univ.-Doz. Dr. Herbert Fink ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Lehrbeauftragter an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Publikationen:

Bearbeiter der §§ 155–170 ZPO in Konecny/Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen2; Die sukzessive Zuständigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen (1995); Mitautor in Fink/Schmidt/Kurzböck, Handbuch zur Lohnpfändung3 (2002).