Im Bereich des WGG gibt es für die Gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) die Möglichkeit, den Kaufpreis bei erstmaliger Eigentumsübertragung nach dem Kostendeckungsprinzip oder aber auf Basis eines Fixpreises zu berechnen.1 Im Fall der hier interessierenden nachträglichen Eigentumsbegründung kommt grundsätzlich nur eine Fixpreisbildung in Betracht.2 Auch der Fixpreis kann vom Käufer einer Überprüfung unterzogen werden.
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Artikel-Nr.
Zak 2020/34
29.01.2020
Heft 2/2020
Autor/in

Foto: Charly Lair - Die Fotografen
Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.

Foto: privat
MMag. Dr. Hans Hauswurz ist Immobilientreuhänder, gerichtlich beeideter Sachverständiger in der Fachgruppe Immobilien, Mitautor des Buches „Liegenschaftsbewertungsgutachten - Verkehrswertermittlung von Immobilien anhand des Ertragswertverfahrens”, Univ.- Lektor an der Uni Innsbruck und Vortragender an der FH Kufstein.