Datenschutz & E-Government

Zur datenschutzrechtlichen (Un)Zulässigkeit von Google Street View

Mag. Martin Knoll

Google Street View bietet seinen Benutzern einen völlig neuartigen Zugang zum althergebrachten System von Straßenkarten. Anstatt abstrakter, gezeichneter Flächen und Linien, bildet Street View die Umgebung detailgetreu anhand von eigens dafür angefertigten Fotografien ab. Passanten, die sich zufällig im Schussfeld der Google-Kameras befinden, werden dabei zwangsläufig ebenso abgelichtet wie unbewegliche (und daher "wehrlose") Hausfassaden oder Sehenswürdigkeiten. Der Internetdienstleister versuchte diesem Problem zwar mittels einer Anonymisierungssoftware Herr zu werden, die unfreiwillig aufgezeichneten Personen bleiben jedoch weiterhin (wieder-)erkennbar. Da auch Österreich kein blinder Fleck auf der Google-Weltkarte bleiben soll, stellt sich die Frage, wie Street View aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beurteilen ist. Die folgende Untersuchung wird sich mit diesem Thema auseinandersetzen und dabei unter anderem auf die Problematik des Schutzes sensibler Bilddaten eingehen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/10

19.02.2010
Heft 1/2010
Autor/in
Martin Knoll

Mag. Martin Knoll, LL.M. ist Jurist beim Data Protection Office eines österreichischen Kreditinstituts.