Jüngst hätten sich Lochmann/Schwaiger mit einem möglichem Aktualisierungsbedarf der BAO beschäftigt und sich ua für ein Neuerungsverbot ab Ergehen einer Beschwerdevorentscheidung bzw sogar ab der Schlussbesprechung ausgesprochen. Tatsächlich würde ein solches Neuerungsverbot jedoch zu einem erheblichen Rechtsschutzdefizit führen.
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