unter besonderer Berücksichtigung der Anfechtungsfrist
Die Anfechtung eines Pfandrechtes an einer Liegenschaft kann auch mit Widerspruch nach § 213 EO als Einrede iSd § 43 IO erfolgen. Als ein Instrument verteidigungsweiser Rechtswahrung durch den Anfechtungsberechtigten kann diese Einrede auch außerhalb der Präklusivfrist des § 43 Abs 2 IO erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob für die Erledigung des Widerspruches gem § 231 EO auf den streitigen Rechtsweg verwiesen wird.
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
ZIK 2012/182
30.08.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Foto: Kristian Podrepsek
Mag. Selena Clavora ist Lecturer am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz und als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der KAPP Rechtsanwalts GmbH tätig.
Foto: Jean Van Lülik Photographer
Mag. Mario Kapp ist seit 2006 Partner und geschäftsführender Gesellschafter der KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH in Graz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht/-gründungen, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Energierecht.