Im vorliegenden Beitrag soll die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Verbindlichkeiten behandelt werden, die von einem rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan umfasst sind. Dabei soll zudem auf die Unterschiede in der steuerrechtlichen Bilanzierung sowie auf die Rechtslage in Deutschland eingegangen werden.
Nach rechtskräftiger Bestätigung eines in Raten zu erfüllenden Sanierungsplans und damit einhergehender Aufhebung des Insolvenzverfahrens stehen Unternehmen und deren Berater immer wieder vor dem Problem, wie mit den vom Sanierungsplan erfassten Verbindlichkeiten bei ratenweiser Quotenzahlung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses umzugehen ist. In der Praxis folgt man hier meistens dem steuerrechtlich vorgezeichneten Weg und bilanziert diese Verbindlichkeiten weiterhin - lediglich nach Maßgabe der Quotenauszahlungen (aliquot) vermindert - bis zur vollständigen Bezahlung der im Sanierungsplan vorgesehen Quote. Dies führt freilich dazu, dass das Eigenkapital - mangels gänzlicher Verbuchung des Sanierungsgewinnes - oft weiterhin hoch negativ ist und damit eine weitere Hürde bei der Wiederherstellung der Liquidität genommen werden muss, mindestens jedoch erheblicher Erklärungsbedarf gegenüber bestehenden und künftigen Kreditgebern besteht.
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