Wirtschaftsrecht

Zur langen Verjährung auf Straftaten beruhender Schadenersatzansprüche (§ 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB)

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski

Nicht nur Verbrecher und Politiker, sondern auch Wissenschaftler werden gelegentlich von ihrer Vergangenheit eingeholt (in diesem Fall: P. Bydlinski, ÖBA 1988, 86); diesmal durch eine Anfrage aus der Praxis nach mehr als 30 Jahren, was gleich zum Rechtsproblem überleitet: In welchen Sachverhaltskonstellationen kann sich ein Geschädigter auf die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB berufen, und damit auf eine Norm, die eine Schädigung durch eine schwere, vorsätzlich begangene Straftat verlangt?

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Artikel-Nr.
RdW 2023/232

12.05.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Peter Bydlinski

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist seit 1992 ordentlicher Universitätsprofessor (1992 bis 1999 Universität Rostock, seit 1.10.1999 Universität Graz, seit 1.10.2022 zusätzlich Wirtschaftsuniversität Wien). Er ist neben seinen Aufgaben als Universitätslehrer und Rechtswissenschaftler auch als Vortragender und als Rechtsgutachter tätig.
Derzeit über 410 Veröffentlichungen, darunter viele Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zum österreichischen sowie zum deutschen Privatrecht und zur juristischen Methodenlehre. Reiche Publikationstätigkeit speziell auch zu verjährungsrechtlichen Themen; aktuell Mitglied einer Arbeitsgruppe des BMJ zur Modernisierung des Verjährungs- und Ersitzungsrechts.