Im derzeit aktuellsten Urteil zur öffentlichen Wiedergabe gem Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG (im Folgenden InfoSoc-RL) stellt der EuGH fest, dass durch die Übermittlung eines geschützten Werks als Beweismittel per E-Mail im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen Privatpersonen an das Gericht keine öffentliche Wiedergabe nach Art 3 InfoSoc-RL vorliegt. Der folgende Beitrag erörtert auf Grundlage des Urteils urheberrechtliche und grundrechtliche Aspekte des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten, verfahrensrelevanten Beweismitteln.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.