Thema

Zur Reduktion der Geschäftsraummiete während der Pandemie

Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Christoph Kronthaler

Eine kritische Besprechung der E 3 Ob 209/21p = Zak 2022/316

Zu 3 Ob 209/21p = Zak 2022/316 hatte sich der 3. Senat des OGH - soweit ersichtlich - bereits zum dritten Mal1 aufgrund der COVID-19-Pandemie mit den Bestimmungen der §§ 1104, 1105 ABGB zu befassen, die bei Gebrauchsbeeinträchtigungen von in Bestand genommenen Sachen wegen "außerordentlicher Zufälle" eine vollständige (§ 1104 ABGB) oder teilweise (§ 1105 ABGB) Reduktion des Miet- oder Pachtzinses vorsehen.2 Daneben liegt aktuell jeweils eine einschlägige E des 5. Senats,3 des 7. Senats4 und des 8. Senats5 vor; zudem hat der 4. Senat6 in zwei Fällen entschieden, wobei sich eine E mit der vorzeitigen Auflösung eines dem StudHG7 unterfallenden Benützungsvertrags gem § 1117 ABGB befasst. Darüber hinaus existiert mittlerweile - um mit den Worten des § 1104 ABGB zu sprechen - eine "große Überschwemmung" an unterschiedlichen literarischen Stellungnahmen, die im vorliegenden Beitrag, der sich im Wesentlichen auf eine kurze Besprechung der E 3 Ob 209/21p beschränken soll, nicht erschöpfend berücksichtigt werden können.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/29

02.09.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Christoph Kronthaler

Dr. Christoph Kronthaler ist derzeit Universitätsassistent (Postdoc) an der Universität Innsbruck und Of counsel bei P | E | H | B Rechtsanwälte in Salzburg/Wien. Zahlreiche Publikationen zum gesamten Zivilrecht sowie zum Verbraucher- und Versicherungsrecht. Gemeinsam mit Johannes W. Flume und Simon Laimer Mitherausgeber des Kurzkommentars zum Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).