zuvor abrufbar unter RdW_digitalOnly 2022/45
Der Beitrag befasst sich mit der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht, insb mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen solche Streitigkeiten Gegenstand von Schiedsvereinbarungen sein können. Dabei wird zwischen der Beschlussanfechtung im Recht der Kapitalgesellschaften und der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen von Personengesellschaften unterschieden. Besondere Probleme ergeben sich, wenn bei Letzteren im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, dass ein Feststellungsverfahren nicht zwischen allen Gesellschaftern geführt, sondern die Klage vielmehr gegen die Gesellschaft erhoben werden soll. In solchen Fällen wird es zumindest idR an der Schiedsfähigkeit mangeln.
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