Artikelrundschau März 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Zur Übertragung von Fruchtgenussrechten unter Lebenden (Verweijen, SWK 7/2020, S. 376)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Grundsätzlich seien Servituten nicht übertragbar. Von dieser Regel gäbe es eine durch die Rsp geschaffene Ausnahme betreffend die Übertragung des Fruchtgenussrechts einerseits der Ausübung nach, andererseits der Substanz nach unter Lebenden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/336

29.05.2020
Heft 10/2020